Maßgeblich für unsere Sprachdienstleistungen (u. a. Übersetzungen, Korrektorate, Sprachtraining sowie Dolmetschertätigkeiten) sind unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind verbindlich für unsere Geschäftskunden und unsere Privatkunden. Abweichendes gilt nur dann, wenn wir dieses ausdrücklich mit unseren Kunden vereinbart haben.

  1. Auftragserteilungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
  2. Für Übersetzungen können Sie uns Texte bzw. Dateien entweder als schriftliche Urkunde, per E-Mail/FTP, über dedizierte Onlinesysteme des Kunden oder auch solche, die wir selbst bereit stellen (nicht jedoch über Online-Messenger/WhatsApp-ähnliche Systeme oder Videokonferenzsoftware), oder per Fax zur Verfügung stellen. Insoweit haften wir nicht für Untergang oder Beschädigung des Dokumentes auf dem Versand zu uns, es sei denn, wir hätten dieses zu vertreten. Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Dokumente/Dateien vertraulich zu behandeln.
  3. Wir rechnen unsere Leistungen wie folgt ab:
    • (a) Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist die Wörterzahl oder Anzahl der Normzeilen à 55 Anschläge inklusive Leerzeichen im Quelltext, es sei denn, die etwa erforderliche Umwandlung von PDFs, Bilddateien, Faxen oder Papierdokumenten in ein elektronisch bearbeitbares Format scheitert. Dann wird zieltextbasiert abgerechnet, sofern der Kunde dem zustimmt.
      Es besteht in solchen Fällen (in denen die Umwandlung in Text scheitert) für uns alternativ die Möglichkeit, dem Kunden bei Angebotserstellung eine Normzeilen- oder Wörterzahlspanne zu nennen, auf die der Umfang des Quelldokuments nach erfolgter manueller Erstellung einer bearbeitbaren Arbeitsvorlage unter weitgehender Rekonstruktion der Formatierung des Quelldokuments durch uns voraussichtlich hinauslaufen wird und dann nach Fertigstellung der Übersetzung anhand der tatsächlichen Quellwörter- oder Quellnormzeilenzahl abzurechnen. In seltenen Fällen, insbesondere bei schlechter Druckqualität oder komplexer Formatierung des Quelldokuments, in denen unser Formatierungsaufwand im Rahmen der Veranschlagung von marktüblichen Wortpreisen oder Normzeilenpreisen nicht mehr hinreichend vergütet würde oder falls die Ermittlung der Quellwörter- oder Quellnormzeilenzahl oder Angabe einer Quellwörter- oder Quellnormzeilenzahlspanne während der Angebotsphase sich als sehr zeitaufwändig erweisen sollte, behalten wir uns die Angebotserstellung anhand von Pauschal- oder (bei Dokumenten, deren kundenseitige Erstellung im Anfragezeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist) Dokumentseitenpreisen vor.
      Erteilt der Kunde uns den Auftrag anhand der Angabe nur eines Einzelpreises je Abrechnungseinheit durch uns (zB. anhand unseres Angebots "Wir bieten Ihnen diese Übersetzung für X Euro je Normzeile-55 im Quelltext an."), d.h. ohne Bezifferung der tatsächlichen oder voraussichtlichen Menge der Abrechnungseinheiten durch uns, kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande, es sei denn, der Kunde widerspricht dem vor Beginn der eigentlichen Auftragsabwicklung und weist uns darauf hin, dass er zusätzlich zum Einzelpreis je Abrechnungseinheit eine Bezifferung der tatsächlichen oder voraussichtlichen Menge der Abrechnungseinheiten benötigt.
    • (b) Korrekturlesen wird nach Vereinbarung entweder wort-/normzeilenbasiert oder nach Zeitaufwand berechnet.
    • (c) Dolmetschertätigkeiten werden nach individueller Vereinbarung auf Basis von Stundensätzen, Halbtags- oder Tagespauschalen abgerechnet. Für Dolmetschertätigkeiten wird aufgrund der erforderlichen Vorbereitungszeit ein Mindestauftragswert je Termin in Höhe von 1,5 Arbeitsstunden bei Direktkunden und 2,25 Arbeitsstunden bei Agenturkunden vereinbart.
      Übersetzungen und sonstige Sprachdienstleistungen (ausgenommen Dolmetschen) der Gesellschaft bewegen sich im Hinblick auf den Mindestauftragswert in der Regel zwischen 0,75 und 1,25 Arbeitsstunden zum kundentypspezifischen Stundensatz und liegen grundsätzlich nicht über dem letztgenannten Wert.
      Wir weisen in sämtlichen Rechnungen für jegliche Sprachdienstleistungen die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer aus, wenn unsere Leistung aufgrund des Ansässigkeitslandes des Kunden, der steuerrechtlich Unternehmer ist (Deutschland) bzw. Nichtunternehmer ist (EU/außerhalb der EU) der deutschen Umsatzsteuer unterliegt.
  4. Rechnungen können per Überweisung, Skrill, XOOM oder TransferWise bezahlt werden.
    • (a) Rechnungen sind bei postalischer oder elektronischer Lieferung unserer Arbeitsergebnisse innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug bzw. bei Abholung der Dokumente bei uns sofort ohne Abzug zahlbar. Diese Regelung gilt nur für B2B-Transaktionen mit Nichtagenturen im innerdeutschen Geschäftsverkehr. Die Zahlungsziele für nicht in Deutschland ansässige Unternehmen sind entsprechend kürzer. Dolmetscher-Leistungen sind in bar nach dem Einsatz fällig, es sei denn bei dem Kunden handelt es sich um eine Agentur, denn Übersetzungs- und Dolmetscheragenturen erhalten abweichend von der vorstehenden Bestimmung für jedwede Sprachdienstleistungen, mit denen sie uns beauftragen, aufgrund ihrer Vermittlerrolle individuell zu vereinbarende Zahlungsziele, die in manchen Fällen ebenfalls 30 Tage betragen können, bei Bedarf und Bonität jedoch auch länger sein können.
    • (b) Wir stellen unseren Kunden Verzugszinsen (für unsere Geschäftskunden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr - für unsere Privatkunden 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank pro Jahr) in Rechnung, wenn unsere Rechnung auch nach zweifacher schriftlicher Zahlungserinnerung nicht gezahlt wird
    • (c) Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen (z.B. bei Kunden aus Nicht-EU-Ländern oder bei Abwicklung sehr umfangreicher Projekte) mit unseren Kunden Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
    • (d) Wir behalten uns das Recht vor, in seltenen Fällen auch die Zahlungsbedingung "Anzahlung" für bestimmte Bestellungen nicht anzubieten und den Kunden stattdessen auf unsere weitere Zahlungsbedingung "Vorkasse" zu verweisen. Es besteht dann im weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehung bei in Deutschland ansässigen Kunden für den Kunden die Möglichkeit, nach 5 auf diese Weise abgewickelten Aufträgen Stammkundenstatus zu erlangen und für den Kunden eine Zahlung auf Rechnung freizuschalten.
  5. Wir sind stets bemüht, unsere Dienstleistungen termingerecht oder vor der Lieferfrist zu erbringen. Lieferfristen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich mit unseren Kunden vereinbart haben. Halten wir vereinbarte Lieferfristen nicht ein, wird uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Erledigung des Auftrages setzen.
  6. Wir erbringen unsere Sprachdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten diese gleichwohl fehlerhaft sein, werden wir den Mangel oder die Mängel schnellstmöglich beheben; die Mangelheilung wird somit innerhalb 96 Stunden oder soweit möglich rascher erfolgen (berechnet anhand einer Arbeitswoche Montag-Samstag). Unsere Geschäftskunden werden vorhandene Mängel innerhalb einer Frist von 30 Tagen mitteilen, bei einer Mitteilung zu einem späteren Zeitpunkt sind wir nicht mehr verpflichtet, etwaige Mängel zu beheben. Sollte die Behebung des Mangels scheitern, ist der Kunde berechtigt, den Rechnungsbetrag angemessen zu mindern. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  7. Wir schließen die Haftung aus, ausgenommen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und mangelhafte Leistungserbringung -- für mangelhafte Leistung schließen wir die Haftung dann nicht aus, wenn nach menschlichem Ermessen bei Arbeit mit voller Konzentration für uns mit unserem Leistungsvermögen, unserem Kenntnisstand und unserer technischen Ausstattung unter Zugrundelegung eines geeigneten Zeit- und Auftragsmanagements bei dem betreffenden Projekt, bei dem sie auftrat, diese mangelhafte Leistung vermeidbar gewesen wäre.
    Wir haften auch dann, wenn wir online Recherchierbares in mehreren schwerwiegenden Fällen nicht recherchierten.
    Wir schließen die Haftung für stilistische Mängel grundsätzlich aus.

    Das heißt, wir haften  bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und wie vorstehend erläutert bei nicht ausreichender Projektleistung, definiert im Hinblick auf unsere grundsätzliche Leistungsfähigkeit im betreffenden Fachgebiet des Projekts sowie unsere technischen und Wissenskapazitäten im Auftragszeitpunkt oder dann, wenn wir online recherchierbare fachliche Fragestellungen in mehreren schwerwiegenden Fällen nicht recherchierten.
    Wir haften auch für unsere Subunternehmer nach den vorgenannten Regeln.
    Wir haften in keinem Fall für rein stilistische Mängel. Eine Vermögensschadenhaftpflicht wurde bei Hiscox SA abgeschlossen. Unsere Haftung ist auf 75.000 Euro je Schadenfall begrenzt.
  8. Storniert der Kunde den uns erteilten Auftrag, während sich dieser noch in Bearbeitung befindet, so beläuft sich unser Honoraranspruch auf den dem Bearbeitungsfortschritt entsprechenden Anteil am Auftragswert.
    Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen bis 48 Stunden vor Antritt der Anreise werden nur die tatsächlich bereits entstandenen Anfahrtskosten (z.B. Stornierungsgebühren bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln) in Rechnung gestellt. Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen, die weniger als 48 Stunden vor Antritt der Anreise erfolgt, jedoch vor dem Anreisetag, berechnen wir zusätzlich eine Entschädigungspauschale für Vorbereitungszeit und entgangenen Gewinn in Höhe von pauschal 65,00 €, ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Stornierung von Dolmetscheraufträgen am Anreisetag oder falls datumsmäßig davon abweichend, am Einsatztag, beläuft sich vorgenannte Entschädigungspauschale auf den vorstehenden Mindestauftragswert je Dolmetschtermin in Höhe von 1,5 Arbeitsstunden bei Direktkunden und 2,25 Arbeitsstunden bei Agenturkunden, sowie im Falle der Stornierung auf dem Weg zum oder am Einsatzort zuzüglich tatsächlicher Fahrtzeit bis zum Zeitpunkt der Stornierung zum dafür maßgeblichen kundentypspezifischen Stundensatz plus Zeitaufwand für die Rückfahrt zzgl. der tatsächlich anfallenden Auslagen (Kilometergeld und ggf. Parkgebühren bzw. Bahnfahrkarten und ggf. Nahverkehrstickets; falls nicht vermeidbar auch Taxikosten und/oder Übernachtungskosten).
  9. Für den Fall, dass eine der in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen unwirksam sein sollte oder wird, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.
  10. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für alle mit unseren Kunden entstehenden Ansprüche der für den Sitz unserer Gesellschaft maßgebliche Gerichtsstand vereinbart.